Das Ziel des Jugendgesetzes ist es, Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, welche...Weiterlesen
Kurze Zusammenfassung:
| Ausschank/Aufenthalt | Alter |
| Ausschank von nicht gebranntem Alkohol | ab 16 Jahre erlaubt |
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Ausschank von gebranntem Alkohol, Mischgetränken mit gebranntem Alkohol und Alkopops |
ab 18 Jahre erlaubt |
| Tabakwaren | ab 16 Jahre erlaubt |
| Benutzung von Geldspielapparaten | ab 18 Jahre erlaubt |
| Aufenthalt bis 21 Uhr | unter 14 Jahre erlaubt |
| Aufenthalt bis 23 Uhr | von 14-15 Jahre erlaubt |
| Unbegrenzter Aufenthalt | ab 16 Jahre erlaubt |